Auf dieser Seite finden Sie die für Sachsen-​Anhalt relevanten Informationen und Dokumente zur Vorbereitung und Gestaltung der neu anlaufenden Förderperiode im Zeitraum 2021 bis 2027.


Programme durch die Europäischen Kommission angenommen

Das Programm EFRE 2021-2027 (Version 1.2; CCI: 2021DE16FFPR004) wurde durch die Europäische Kommission angenommen.

Hier finden Sie nun das für Sachsen-Anhalt genehmigte Programmdokument (SFC2021-Fassung, Stand 06.09.2022):

Ebenso die Grundlagendokumente der Genehmigung

  • Durchführungsbeschluss C(2022) 6534 final der Kommission vom 6.9.2022 
  • ANHANG I: Mittelausstattung aufgeschlüsselt nach Jahr
  • ANHANG II: Gesamtmittelzuweisungen aufgeschlüsselt nach Fonds und nationalem Beitrag


Programm EFRE/JTF 2021-2027 - 1. Änderung (Version 2.1; CCI: 2021DE16FFPR004; SFC2021-Fassung, Stand 20.10.2022)

  • Durchführungsbeschluss C(2022) 7605 final der Kommission vom 20.10.2022
  • ANHANG I: Mittelausstattung aufgeschlüsselt nach Jahr

  • ANHANG II: Gesamtmittelzuweisungen aufgeschlüsselt nach Fonds und nationalem Beitrag


Programm EFRE/JTF 2021-2027 - 2. Änderung (Version 3.0; CCI: 2021DE16FFPR004; SFC2021-Fassung, Stand 21.02.2024)

  • Durchführungsbeschluss C(2024) 3081 final der Kommission vom 30.04.2024
  • Anhang I und II haben sich nicht geändert, da keine finanziellen Umschichtungen vorgenommen wurden




Das ESF+-Programm 2021-2027 (Version 1.1; CCI: 2021DE05SFPR013) wurde im Zusammenspiel mit einem Konsultationsprozess mit der GD EMPL grundlegend überarbeitet und erneut eingereicht.

Hier finden Sie nun das für Sachsen-Anhalt genehmigte Programmdokument (SFC2021-Fassung, Stand 26.08.2022):

Ebenso die Grundlagendokumente der Genehmigung

  • Durchführungsbeschluss C(2022) 6232 final der Kommission vom 26.8.2022 
  • ANHANG I: Mittelausstattung insgesamt aus dem ESF+ pro Jahr und Regionenkategorie (in EUR), Tabelle 10
  • ANHANG II: Mittelausstattung insgesamt aus dem ESF+ pro Priorität, Regionenkategorie und nationale Kofinanzierung (in EUR), Tabelle 11



Programme bei der Europäischen Kommission eingereicht 

Am 9. März 2022 wurden die ersten Entwürfe für das EFRE- und das ESF+-Programm 2021-2027 (Version 1.0) bei der Europäischen Kommission eingereicht. 

Hier finden Sie die zur Genehmigung eingereichten Programmdokumente: 

Ergänzend hierzu wurden die Methodologiepapiere für beide Programme erarbeitet: 

Gleichzeitig wurde auch der finale Umweltbericht für das EFRE-Programm an die Europäische Kommission übermittelt. 


Eine modernisierte Kohäsionspolitik – für alle Regionen

Die Europäische Kommission schlägt eine Modernisierung der Kohäsionspolitik vor. Ziel ist es, die wirtschaftliche und soziale Konvergenz voranzubringen, Regionen zu helfen, die Globalisierung zu meistern, und sie mit den geeigneten Instrumenten für ein robustes und anhaltendes Wachstum auszustatten. Alle Regionen in Europa können auch künftig mit kohäsionspolitischen Mitteln gefördert werden; auch die drei Kategorien bleiben die gleichen: weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen. 

Die neuen Investitionsprioritäten der Kohäsionspolitik

Die Kohäsionspolitik wird sich künftig auf fünf politische Ziele konzentrieren, bei denen die EU am besten etwas bewirken kann: 

  1. ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen;
  2. ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in die Bekämpfung des Klimawandels investiert;
  3. ein stärker vernetztes Europa mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen;
  4. ein sozialeres Europa, das die europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Qualifizierung, soziale Inklusion und den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung fördert;
  5. ein bürgernäheres Europa durch Unterstützung lokal geführter Entwicklungsstrategien und einer nachhaltigen Stadtentwicklung in der gesamten EU.

Erste Grundlagendokumente veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat hierzu am 2. Mai 2018 erste Dokumente veröffentlicht, die den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 (MFR) betreffen. Dazu gehört die Mitteilung „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt: Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027“ sowie ein ausführlicher Anhang. In der Mitteilung wird die Vision der Kommission für einen modernen Haushalt beschrieben, der sowohl den bisherigen Aufgaben als auch den neuen Herausforderungen gerecht werden soll. 

Die dem zukünftigen MFR zugrundeliegenden Grundsätze sollen sein: 

  • Stärkerer Fokus auf den europäischen Mehrwert
  • Schlankerer und transparenterer Haushalt
  • Weniger Bürokratie für die Begünstigten
  • Flexiblerer, agilerer Haushalt
  • Leistungsstarker Haushalt


In der Mitteilung (35 Seiten; 1.3 MB - PDF) ist eine Übersicht (Seite 7) über die zukünftigen Aufgabenkomplexe enthalten, die auch zusammenfassend erläutert werden. Im Anhang (124 Seiten; 1.3 MB - PDF) werden die Aufgabenkomplexe und die Instrumente detaillierter beschrieben. Zur besseren Handhabbarkeit hat jeder Komplex eine Farbe zugeordnet bekommen, die in allen Dokumenten angewandt wird (geht aus der Übersicht hervor). Zu den meisten Aufgabenkomplexen wurden Fact sheets erarbeitet, die einen ersten Überblick geben: 

I. Binnenmarkt, Innovation (810.7 KB - PDF) und Digitales (821.5 KB - PDF), einschließlich Investitionen (924.6 KB - PDF)
II. Zusammenhalt und Werte, einschließlich Wirtschafts- und Währungsunion (671.9 KB - PDF)
III. Natürliche Ressourcen und Umwelt (630.2 KB - PDF)
IV. Migration und Grenzmanagement (902.7 KB - PDF)
V. Sicherheit (562.5 KB - PDF) und Verteidigung (704.2 KB - PDF)
VI. Nachbarschaft und die Welt (1.5 MB - PDF)
VII. Europäische öffentliche Verwaltung
Instrumente außerhalb der MFR-Obergrenzen

Vertiefende Informationen können Sie hierzu auch der Präsentation zum Thema "EU-Haushalt für die Zukunft - Regionale Entwicklung und Kohäsion" (Stand: 22.06.2018) entnehmen. 


Weitere Fact sheets liegen zu folgenden Themen vor: 

  • Der EU-Haushalt und die Wirtschafts- und Währungsunion (661.8 KB - PDF)
  • In die Menschen investieren (1.1 MB - PDF)
  • Ein moderner EU-Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt (1.3 MB - PDF)
  • Modernisierung der Einnahmenseite des EU-Haushalts (921.9 KB - PDF)
  • Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und Rechtsstaatlichkeit (846.7 KB - PDF)
  • Die Gemeinsame Agrarpolitik (640.1 KB - PDF)


Der neue europäische RechtsrahmenVerordnungen ESIF (Legislativpaket) 2021-2027

Am 29. Mai 2018 legte die Europäische Kommission einen ersten Vorschlag für eine neue Dachverordnung vor. Mit Datum vom 28.05.2020 folgte dann ein geänderter Vorschlag.

Das finale Legislativpaket wurde nun am 30. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 

Legislativpaket* zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2021-2027: Dach-VO, EFRE/KF-VO, ESF+-VO, Interreg-VO sowie JTF-VO (Stand 30.06.2021)

*Datei mit rd. 700 Seiten, 21 MB

Das Legislativpaket umfasst folgende mit Datum vom 24. Juni 2021 angenommene Verordnungen zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2021-2027 (Reihenfolge entsprechend Amtsblatt der Europäischen Union (L 231)):

Seite 1
Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) 

Seite 21
Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013

Seite 60
Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds (KF)

Seite 94
Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)

Seite 159
Verordnung (EU) 2021/1060 ("Dachverordnung") des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik

Berichtigung der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik ->Berichtigung Erwägungsgrund 27 + 29: Berichtigt wurden lediglich redaktionelle Fehler (falsche Nummerierungen zitierten in VO Bezeichnungen).


Damit liegt eine wichtige Grundlage für die weitere Vorbereitung und Ausgestaltung des EFRE und ESF+ für die Förderperiode 2021-2027 vor.



Politische Einigung über die Dachverordnung der Fonds mit geteilter Mittelverwaltung

Am 01.12.2020 konnten sich das Europäische Parlament und die EU-​Mitgliedsstaaten im Rat auf die Dachverordnung für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, dazu gehören auch der EFRE und der ESF+, einigen.

Es handelt sich hierbei um das zweite Dossier der Kohäsionspolitik, bei dem die Verhandlungen abgeschlossen wurden. Der endgültige Wortlaut muss jedoch noch vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden. Der Kompromiss umfasst unter anderem Vereinfachungsmaßnahmen bei der Verwaltung der EU-​Fonds und bei der Datenübertragung, rechtsstaatliche Anforderungen an das Investitionsumfeld und mehr Flexibilität bei Übertragungen zwischen den Fonds und zwischen Regionen unter Beachtung der Zuweisungen für die am wenigsten entwickelten Regionen. Die Dachverordnung bildet den erforderlichen Politikrahmen, mit dem gewährleistet wird, dass die EU-Fonds mit geteilter Mittelverwaltung auch in Zukunft die vertraglich festgelegten Ziele, die Förderung der Konvergenz und die Unterstützung der am wenigsten entwickelten Regionen der EU, erfüllen.

Unter die, der deutschen Ratspräsidentschaft nachfolgende, portugiesische Ratspräsidentschaft fallen nun die restlichen Anhänge und die zum Teil noch offenen Erwägungsgründe. Im Anschluss erfolgen darüber hinaus die Übersetzung und die formale Annahme. Nach Ansicht des Ratssekretariats kann das gesamte Kohäsionspaket voraussichtlich im Juni 2021 in Kraft treten. 


Weitere ausführliche Informationen zur künftigen Förderperiode 2021-2027 stehen für Interessierte direkt auf der Website der Europäischen Kommission bereit.



Fördergebiete und Fördergebietskarte EFRE und ESF+ für Deutschland in der Förderperiode 2021-2027 - und damit auch Festlegung für Sachsen-Anhalt


Am 09.07.2021 wurde im EU-Amtsblatt L 244, S. 10 der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission zur Festlegung der deutschen Fördergebiete 2021-2027 veröffentlicht. Maßgeblich für Sachsen-Anhalt ist der Artikel 1 Absatz 2 –> Regionen, die im Rahmen der Kategorie „Übergangsregionen“ für eine Förderung aus dem EFRE und dem ESF+ infrage kommen. Aus dem damit verbundenen Anhang II geht somit hervor, dass Sachsen-Anhalt unter die sogenannten Übergangsregionen fällt und der NUTS-Klassifikation „DEE0“ zugeordnet wurde. Die Kennziffer für eine Übergangsregion ist ein Bruttoinlandsprodukt (BIP)/Kopf (in Kaufkraftstandards; KKS) zwischen 75% und 100% des EU-27-Durchschnitts.

Den Link zum Rechtstext finden Sie hier.


Des Weiteren wurde die Fördergebietskarte für den Europäischen Regionalfonds (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Deutschland 2021-2027 und damit auch für Sachsen-Anhalt am 22.07.2021 veröffentlicht. Anbei sehen Sie die Karte von Deutschland mit den Bundesländern (PDF downloadbar).

Den Link zur Fördergebietskarte 2021-2027 finden Sie hier.





Gestaltung der neuen Förderperiode 2021-2027 in Sachsen-Anhalt

Grundlegende Positionierung der Strategischen Clearingstelle

Teil 1: Grundlegende Positionierung der Strategischen Clearingstelle zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zu den GAP-Strategieplänen (159 KB - PDF)

Teil 2: Grundlegende Positionierung der Strategischen Clearingstelle zu den Verordnungsvorschlägen der Europäischen Kommission zu den Instrumenten der Kohäsionspolitik (141 KB - PDF)

Grundsätze für die Programmierung der Förderperiode 2021-2027

Aufbauend auf langjährigen Erfahrungen in der Umsetzung von EU-Fondsmitteln lassen sich erste grundsätzliche Eckpunkte für den anstehenden Programmierungsprozess wie auch die zukünftige Förderperiode ab 2021 herleiten, welche vom Kabinett am 04.12.2018 beschlossen wurden.

Bericht zum Beschluss der Landesregierung zur Schwerpunktsetzung hinsichtlich des Mitteleinsatzes bei den EU-​Fonds in der Förderperiode 2021-​2027

Im Bericht zum Beschluss der Landesregierung zur Schwerpunktsetzung hinsichtlich des Mitteleinsatzes bei den EU-Fonds in der Förderperiode 2021-2027 (Sitzung des Kabinetts am 18. Februar 2020) wird das geplante Förderprofil für Sachsen-Anhalt skizziert.

A. Rahmenbedingungen und Schwerpunktsetzung
B. Fondsübergreifender Ansatz
C. Verfahren bei Mittelaufwüchsen
D. Künftige Ausgestaltung des LEADER/CLLD-Ansatzes
E. Prüfaufträge des Kabinetts vom 10. September 2019 mit Bezug zu Beratungseinrichtungen
F. Verwaltungsvereinfachung
G. Weiteres Verfahren/ nächste Schritte

Anlage 1: Vorschlag zur Schwerpunktsetzung hinsichtlich des Mitteleinsatzes bei den EU-Fonds in der Förderperiode 2021-2027

Übersicht 1: Förderprofil des ESF+ in der EU-Förderperiode 2021-2027 in Sachsen-Anhalt (Stand: 19.12.2019)
Übersicht 2: Förderprofil des EFRE in der EU-Förderperiode 2021-2027 in Sachsen-Anhalt (Stand: 19.12.2019)
Übersicht 3: Förderprofil des ELER in der EU-Förderperiode 2021-2027 in Sachsen-Anhalt (Stand: 19.12.2019)

Sozioökonomische Analyse zur Programmplanung für ESF und EFRE 2021-2027

Die sozioökonomische Analyse für Sachsen-Anhalt bildet die Grundlage für eine faktenbasierte Ableitung der Förderbedarfe, die sich für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021 bis 2027 ergeben. Damit legt die sozioökonomische Analyse eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung der zentralen übergeordneten Begründungszusammenhänge zu den künftigen Förderschwerpunkten und somit für die Erstellung der Programmstrategie für das ESF+- und EFRE-OP der Förderperiode 2021-2027 in Sachsen-Anhalt.

Zu der sozioökonomischen Analyse (Stand April 2020) gelangen Sie hier.

Marktstudie und Relevanzprüfung eines CO2-Darlehensfonds für das Land Sachsen-​Anhalt

In Vorbereitung der Förderperiode 2021-​2027, prüft die EU-​Verwaltungsbehörde EFRE/ESF die Möglichkeit, den künftigen Beitrag des EFRE zur Reduktion von CO2-​Emissionen im Land primär über einen CO2-​Darlehensfonds zu fördern. Als Entscheidungsgrundlage soll die vorliegende Marktstudie dienen, in der die Erfolgsaussichten eines CO2-​Darlehensfonds für Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen eingeschätzt werden.

Aktualisierte Grundsätze für die Programmierung der Förderperiode 2021-2027 im EFRE und ESF+

Die Strategische Clearingstelle hat am 8. Juni 2021 im Umlaufverfahren den aktualisierten Vorschlag zur Schwerpunktsetzung hinsichtlich des Mitteleinsatzes im EFRE und ESF+ (Förderprofil, Stand 02.06.2021) in der Förderperiode 2021-2027 einstimmig beschlossen. Die Überarbeitung war unter anderem aufgrund eines deutlichen Anstiegs der für die Förderperiode 2021-2027 im EFRE und ESF+ zur Verfügung stehenden Mittel erforderlich geworden. Das aktualisierte Förderprofil bildet die Grundlage für die Erstellung der Operationellen Programme EFRE und ESF+.


Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) 2021-​2027

Weitere Informationen und Dokumente zum MFR 2021-​2027 erhalten Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission.

Unter folgendem Link finden Sie auf den Seiten des Rates der Europäischen Union eine Zeitleiste mit den einzelnen Etappen zur Aufstellung des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-​2027 und den damit verbundenen Beschlüssen auf europäischer Ebene: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/the-​eu-budget/long-​term-eu-budget-2021-2027/.  

Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens für 2021-​2027 

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments zum mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021-​2027 am 16.12.2020 nahm der Rat am 17.12.2020 den mehrjährigen Finanzrahmen an. Die zugrundeliegende Verordnung umfasst, einschließlich des Europäischen Entwicklungsfonds, einen langfristigen Haushalt der EU-27 in Höhe von 1074,3 Mrd. Euro zu Preisen von 2018. Gemeinsam mit der Wiederaufbauinitiative „NextGenerationEU“ mit 750 Mrd. Euro wird die EU über die nächsten Jahre 1,8 Billionen Euro an Finanzmitteln bereitstellen. Dies soll die Erholung von der Covid-​19-Krise und die langfristigen Prioritäten der EU in unterschiedlichen Politikbereichen unterstützen. 


Länderberichte der Europäischen Kommission für Deutschland

Das Europäische Semester 2019 – Länderspezifische Empfehlungen für Deutschland

Das Europäische Semester bildet den Rahmen für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der EU-Länder. Diese erörtern ihre Wirtschafts- und Haushaltspläne und überprüfen im Jahresverlauf zu bestimmten Terminen ihre Fortschritte. Die Europäische Kommission macht hierbei den einzelnen EU-Ländern maßgeschneiderte Vorschläge, wie sie Wachstum und Beschäftigung ankurbeln können, ohne die Solidität ihrer Haushalte zu beeinträchtigen.

Lesen Sie mehr unter dem Länderbericht Deutschland 2019 mit eingehender Überprüfung zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (Stand 27.02.2019). Der Bericht betrachtet wirtschaftliche Aspekte auf Bundesebene, wie Haushaltssituation, Strukturreformen, private bzw. öffentliche Investitionen etc., aber auch Themen wie beispielsweise Klimaschutz/Luftreinhaltung, Steuersystem, Sozialsystem/demographischer Wandel oder Risiken im Finanzsektor. Im Anhang D definiert der Bericht die Investitionsleitlinien für die Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021-2027 für Deutschland.

Die Europäische Kommission stellte am 25.03.2019 in Berlin die länderspezifischen Empfehlungen mittels einer Präsentation „Investitionen der EU-Kohäsionspolitik 2021-2027: Europäisches Semester, Länderbericht Anhang D“ vor.

Länderbericht der Europäischen Kommission für Deutschland 2020

Die Kommission hat ihren Länderbericht Deutschland 2020 (SWD(2020) 504 final) zum Europäischen Semester 2020 veröffentlicht.

Im Anhang D finden Sie die Investitionsleitlinien für den Fonds für einen gerechten Übergang (engl. Just Transition Fund, JTF) im Zeitraum 2021-2027 für Deutschland.

Die EU-Kommission legt hier für Deutschland fest, welche Region vom Ausstieg aus der Kohleverstromung und vom strukturellen Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft betroffen ist. So wird u.a. das Mitteldeutsche Revier benannt, in dem Sachsen-Anhalt mit folgenden Landkreisen bzw. kreisfreier Stadt eingebunden ist: Burgenlandkreis, Saalekreis, Stadt Halle, Mansfeld-Südharz und Anhalt-Bitterfeld.

Die Investitionen aus diesem Fonds sollen ausdrücklich die Investitionen aus kohäsionspolitischen Mitteln ergänzen, für die bereits in Anhang D des Länderberichts Deutschland 2019 (SWD(2019) 1004 final) Leitlinien ausgegeben worden waren.

Mit dem Länderbericht finden die UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) erstmals Eingang in die wirtschaftliche Gesamtplanung der EU. Daher zeigt ein neuer Annex E mit Indikatoren, wie Deutschland bei der Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele abschneidet.




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