Der Prozess „VN-Prüfung beginnen“ kann sowohl über die Vorhabenssicht als auch die Prozesssicht aufgerufen werden. Der Aufruf dieses Prozesses ist nur für Vorhaben im Status „Vorhaben genehmigt“ (BB) zulässig.
Das Vorhaben wird nach Abschluss des Prozesses in den Status „Vorhaben in Endverwendungsnachweisprüfung“ (EV) gesetzt.
Als erstes öffnet sich die Aktivität „VN-Prüfung beginnen: Zuordnung bearbeiten“.