Aus Gründen der Datenplausibilität können die im efREporter4 erfassten Vorhabendaten nicht in jedem Fall von der Bewilligungsstelle eigenständig geändert werden.
Für diese Datenkorrekturen steht im efREporter4 der Prozess „Vorhaben bereinigen“ zur Verfügung. Diese administrativen Datenkorrekturen werden durch die Verwaltungsbehörde in der Regel auf Antrag der Bewilligungsstelle ausgeführt. Eine Auflistung aller über die Datenadministration änderbaren Datenfelder ist in Anhang 1 aufgeführt.
Temporär wird die administrative Datenkorrektur darüber hinaus auch für Datenänderungen genutzt, die derzeit aufgrund der noch nicht im efREporter4 freigegebenen Prozesse „Vorhaben in Änderung“, „Vorhaben in Endverwendungsnachweisprüfung“ sowie „Endverwendungsnachprüfung abgeschlossen“ erfasst werden können. Diese Datenfelder sind in Anhang 2 aufgeführt.
Für den Auftrag zur administrativen Datenkorrektur ist das „Formular für die Beauftragung von administrativen Datenkorrekturen“ zu nutzen (siehe Anhang 3). Das Antragsformular enthält Ausfüllhinweise, die aktuellen Ansprechpartner in der Verwaltungsbehörde sowie mehrere Beispiele. Umfasst ein Datenkorrekturantrag mehrere Vorhaben, so können die zu ändernden Vorhaben auch in einem Antragsformular zusammengefasst werden.
Das ausgefüllte Formular ist im Excel-Format per E-Mail an die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF (efreporter.mf@sachsen-anhalt.de) mit einer Kurzangabe des Korrekturgrundes und unter Angabe einer Umsetzungspriorität zu übersenden.
Anhang 1: Übersicht über die Datenfelder der Vorhabenadministration
Anhang 3: Musterantrag für administrative Datenkorrekturen
