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Antrag ablehnen

Ein beantragtes Vorhaben im Status „Antrag eingegangen“ (AE) wird abgelehnt.

Das zu bearbeitende Vorhaben wird über die Vorhabenssicht oder die Prozesssicht aufgerufen. Anschließend öffnet sich die Ansicht „Antrag ablehnen: Antrag ablehnen“.

Durch Anklicken der Schaltfläche öffnet sich ein Notizdialog zur Erfassung einer Pflichtnotiz.

Die Notiz mit der Begründung wird in das Textfeld eingegeben und mit  bestätigt, anschließend wird die Notiz gespeichert und der Prozess beendet.

Das Vorhaben wird in den Status „Antrag abgelehnt“ (AA) gesetzt, der Statuswechsel zurück in den Status „Antrag eingegangen – AE“ kann danach nur administrativ erfolgen.