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Antrag stornieren | |
Es besteht die Möglichkeit, ein Vorhaben im Status „Antrag eingegangen“ (AE) zu stornieren (z. B. bei einer versehentlichen Doppelerfassung). Das zu bearbeitende Vorhaben wird über die Vorhabenssicht oder die Prozesssicht aufgerufen. Anschließend öffnet sich die Ansicht „Antrag stornieren: Antrag stornieren“. Durch Anklicken der Schaltfläche öffnet sich ein Notizdialog zur Erfassung einer Pflichtnotiz. | |
Die Notiz mit der Begründung wird in das Textfeld eingegeben und mit bestätigt, anschließend wird die Notiz gespeichert und der Prozess beendet.Das Vorhaben wird in den Status „Antrag storniert“ (STO) gesetzt, der Statuswechsel zurück in den Status „Antrag eingegangen – AE“ kann danach nur administrativ erfolgen. | |